11.08. —
10.09.2023.
Hygiene-Regeln
Regelungen Hygienekonzept
Das Land Baden-Württemberg hat derzeit die Hygiene-Bestimmungen im Zusammenhang mit Corona ausgesetzt. Trotzdem möchten wir die unten stehenden Relgen dringend empfehlen.
- Einlass zu den Konzerten ist nur für Besucher die genesen, geimpft oder getestet sind möglich.
- Folgende Nachweise sind zulässig und müssen bei der Registrierung vorgelegt werden:
- Tageszertifikat Corona-Schnelltest (vom gleich Tag)
- Negativer PCR-Test (max. 48 Stunden alt)
- vollständige Impfung
- eine Teststation vor Ort gibt es nicht
- Registrierungspflicht vor dem Konzerteinlass
- Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m
- Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln
- Maskenpflicht bis zum Einnehmen des Sitzplatzes (in geschlossenen Räumen auch während des Konzerts)
- Personen mit Symptomen und Personen, die in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu Corona-Positiven hatten, sind vom Konzertbesuch ausgeschlosse
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