Hygiene-Regeln

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Regelungen Hygienekonzept

Das Land Baden-Württemberg hat derzeit die Hygiene-Bestimmungen im Zusammenhang mit Corona ausgesetzt. Trotzdem möchten wir die unten stehenden Relgen dringend empfehlen.

  • Einlass zu den Konzerten ist nur für Besucher die genesen, geimpft oder getestet sind möglich.
  • Folgende Nachweise sind zulässig und müssen bei der Registrierung vorgelegt werden:
    • Tageszertifikat Corona-Schnelltest (vom gleich Tag)
    • Negativer PCR-Test (max. 48 Stunden alt)
    • vollständige Impfung
  • eine Teststation vor Ort gibt es nicht
  • Registrierungspflicht vor dem Konzerteinlass
  • Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 m
  • Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln
  • Maskenpflicht bis zum Einnehmen des Sitzplatzes (in geschlossenen Räumen auch während des Konzerts)
  • Personen mit Symptomen und Personen, die in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu Corona-Positiven hatten, sind vom Konzertbesuch ausgeschlosse

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