
Am 13.5. veröffentlichte das Ministerium für Wissenschaft und Kunst (MWK) Baden-Württemberg einen Masterplan-Kultur, in diesem heißt es:
§2,3: „Im Bereich der Theater, Bühnen, Soziokulturellen Zentren, Konzerthallen und anderen kulturellen Veranstaltungsorten planen wir in den kommenden Wochen ebenfalls eine stufenweise Öffnung. Dabei müssen die Bereiche vor, auf und hinter der Bühne berücksichtigt werden. Kleine künstlerische Veranstaltungsformate mit weniger als 100 Beteiligten sollen ab 1. Juni 2020 wieder möglich sein, wenn die räumlichen Bedingungen das zulassen und die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsvorgaben zum Schutz des Publikums und der Mitwirkenden garantiert werden kann. Das können zum Beispiel Kammermusik, kleine Pop- oder Jazzkonzerte, Liederabende, Lesungen, Solistenauftritte, Kinovorführungen, Theater- und Tanzaufführungen in kleiner Besetzung sein. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür werden rechtzeitig in der Corona-Verordnung geschaffen. Weitere Schritte zur Ermöglichung von Veranstaltungen sollen folgen.“
Folglich dürften wir ab dem 1.6. wieder Konzerte veranstalten. Veröffentlicht wurde noch nicht, welche Voraussetzungen dafür erfüllt werden müssen.
Sobald die Voraussetzungen veröffentlicht wurden, werden wir diese prüfen und entscheiden ob wir unter diesen Bedingungen Konzerte veranstalten können.